Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE MIETWAGENBEDINGUNGEN:


1.- Benutzung des Fahrzeugs (Mietwagen):

Die Person, die das Fahrzeug gemietet hat, wie im Mietvertrag beschrieben, erhält den Mietwagen in einwandfreiem Zustand mit den Fahrzeugpapieren, sowie einem vollständigen Satz Reifen, Werkzeug und dem obligatorischen Zubehör, das der Mieter vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgeben muss. Der Fahrer und alle dazu befugten Fahrer verpflichten sich das Fahrzeug gemäß dem spanischen Straßenverkehrsgesetz zu führen.

                 Folgendes ist ausdrücklich verboten und wird von der Versicherung nicht übernommen:

  • Keine anderen Fahrer als diese, die im Mietvertrag eingetragen sind, dürfen das Auto fahren.
  • Untervermietung des Fahrzeuges oder gewerbliche Beförderung von Gütern oder Personen.
  • Fahren des Fahrzeugs in einem ungeeigneten Zustand aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Erschöpfung oder Krankheit.
  • Verwendung des Fahrzeugs zum Schieben oder Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Gegenstände.
  • Teilnahme an Wettbewerben, Rennen oder risikobehafteten Aktivitäten.
  • Teile des Autos zu manipulieren oder zu verändern.
  • Verwendung des Autos, um Waren zu transportieren.
  • Das Fahrzeug darf vom Mieter nicht für Transportzwecke im Auftrag Dritter verwendet werden

2.- Fahrerlaubnis und Dokumente:
Die Person, die das Fahrzeug mietet, muss im Besitz eines gültigen Dokuments mit EU-ID und einer gültigen Fahrerlaubnis für das Fahren in Spanien sein, die mindestens zwei Jahre vor dem Mietdatum ausgestellt wurde, und er muss mindestens 28 Jahre alt sein. Andernfalls würden die Bedingungen des Mietvertrags geändert entsprechend.

3.- Lieferungen und Abholdienstleistungen:

Diese sind innerhalb Jáveas kostenlos; außerhalb dieses Gebiets beträgt die Gebühr -,50 € pro km und Strecke. Außerhalb der Bürozeiten und an Sonn- und Feiertagen wird ein Aufpreis von 10,- € pro Service berechnet.
Für Abhol- und Lieferservices von und zu den Flughäfen von Alicante und Valencia gelten besondere Bedingungen.                  

4.- Rückgabe des Fahrzeugs:
Die Person, die das Fahrzeug mietet, muss es an dem im Vertrag angegebenen Datum und zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt, einschließlich Reifen, Werkzeug und Zubehör sowie der Fahrzeugpapiere, zurückgeben. Änderungen sollten vom Autovermieter genehmigt werden, da sonst die Person, die das Fahrzeug mietet, strafbar ist und nicht von der Versicherung gedeckt wird.

 5.- Mietwagengebühren:

Die Person, die das Fahrzeug mietet, verpflichtet sich dem Vermieter folgendes zu zahlen:

  • Die Gebühren für die Anmietung des Fahrzeugs, die Lieferung und Abholung, die Versicherungen, das Benzin und die in den Gebühren des Vermieters angegebenen Steuern, sofern das Fahrzeug zu den vereinbarten Bedingungen und zu dem vorher vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückgegeben wird.
  • Für den Verlust der Fahrzeugpapiere sowie für den Verlust oder die Beschädigung des mit dem Fahrzeug gelieferten Zubehörs, z. B. Reifenwerkzeuge oder anderer Ausrüstungsgegenstände, wird eine Gebühr von 50,- € erhoben.
  • Wer ein Fahrzeug mit Radio mietet, haftet für Schäden am Gerät.

Die Person, die das Fahrzeug mietet, haftet in folgenden Fällen für alle durch Unfallschäden verursachten Kosten:

  1. Wenn das Fahrzeug in irgendeiner Weise anders als unter den festgelegten Bedingungen verwendet wird.
  2. Sollte der Unfallbericht nicht innerhalb der festgesetzten Frist vorgelegt werden oder sollte der Sachverhalt nicht dem entsprechen, was tatsächlich passiert ist.
  3. Sollte die entsprechende Versicherung nicht abgeschlossen worden sein.
  4. Etwaige Bußgelder oder Anklagen der Person, die das Fahrzeug mietet, in Bezug auf die Straßenverkehrsordnung oder Gesetzesverstöße.                

6.- Versicherung:

Der Mieter und die berechtigten Fahrer des Mietvertrages haben in den folgenden Fällen die Vorteile einer vom Unternehmen abgeschlossenen Kfz-Versicherung für unbeschränkte Haftung:

  • Dass der Mieter im Falle eines Unfalls dem Unternehmen das Unfallformular innerhalb 24 Stunden zusendet. 
  • Dass die Versicherungsgesellschaft den Anspruch aufgrund gefährlichen Fahrens gemäß den Bedingungen der spanischen Straßenverkehrsordnung nicht ablehnt.

Ausgenommen von der Versicherungsgarantie sind Verluste, Diebstahl oder Schäden an oder im Fahrzeug mitgeführten Waren.

Die von der Gesellschaft abgeschlossene Versicherung deckt den Mieter und die bevollmächtigten Fahrer für die Bereitstellung einer Kaution und Rechtsverteidigung ab, die der Fahrer in einem kriminellen Fall benötigt.

Die Verantwortung des Mieters für Schäden am gemieteten Fahrzeug, immer in Übereinstimmung mit den Bedingungen, ist gedeckt, mit Ausnahme des Betrags der festgelegten Selbsbeteiligung je nach Fahrzeugtyp oder Fahrzeuggruppe so wie in der folgenden Tabelle angegeben:

 

GRUPPE / ART DES FAHRZEUGS

SELBSTBETEILIGUNG

A

200 €

B

250 €

C

300 €

D

700 €

E

500 €

AU

500 €

M

500 €

F

800 €

               

Die Selbstbeteiligung kann durch Abschluss der „persönlichen Versicherung“ auf der Grundlage der Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anfallen, und wie auf der Titelseite des Mietvertrages angegeben, auf Null gesenkt werden.

Der Mieter ist jedoch stets verpflichtet, dem Vermieter den Fahrzeugbetrag während der Reparatur und den im Tarif festgelegten Preis zu zahlen.

Die Versicherung beinhaltet keine Reparatur oder den Austausch von Reifen aufgrund von Reifenpannen oder Schäden.

Das Vermietungsunternehmen ist in keiner Weise verpflichtet, ein beschädigtes Fahrzeug zu ersetzen.

7.- UNFALL:

Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich die Person, die das Fahrzeug mietet, folgendes:

  • Alle notwendigen Informationen von den anderen beteiligten Fahrern und Zeugen einzuholen und das Unfallformular innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall dem Vermieter auszuhändigen.
  • Keine Verantwortung zu übernehmen oder ein Schuldgeständnis zu unterschreiben.
  • Das Mietauto nicht zu verlassen, ohne die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um weitere Schäden zu vermeiden.

8.- REPARATUREN:

Die Vermietungsfirma übernimmt die Kosten für die Mietdauer, die durch Schmiermittel, Ölwechsel oder kleinere Reparaturen außer Reifenschäden entstehen, bis zu einem Gesamtbetrag von 30,- €, sofern die entsprechenden Rechnungen vorgelegt werden.

Dies beinhaltet nicht die Abschleppkosten im Falle eines Unfalls oder einer Panne, die von der Person, die das Auto mietet, bezahlt werden. Für Reparaturen über 30,- € ist eine Genehmigung des Unternehmens erforderlich.

Die Person, die das Fahrzeug mietet, haftet für etwaige Reparaturen, die auf eine unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs zurückzuführen sind, zuzüglich der Kosten für Abschleppen, Transport und Ausfallzeiten.

10.- HAFTUNG DES UNTERNEHMENS:

Das Vermietungsunternehmen erklärt hiermit, alle notwendigen Vorkehrungen getroffen zu haben, um mechanische Ausfälle am Fahrzeug zu verhindern. Im Falle ihres Entstehens haftet der Vermieter nicht für Unfälle oder Schäden.

11.- ZIVILKLAGEN:

Die Person, die das Fahrzeug mietet, erklärt sich damit einverstanden, alle vom Gericht verlangten Unterlagen oder Informationen vorzulegen und bei der Aufforderung zu erscheinen.

 

ist ein eingetragenes Warenzeichen der MAURO DERQUI ZARAGOZA S.L.

 

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