1.- Benutzung des Fahrzeugs (Mietwagen):
Die Person, die das Fahrzeug gemietet hat, wie im Mietvertrag beschrieben, erhält den Mietwagen in einwandfreiem Zustand mit den Fahrzeugpapieren, sowie einem vollständigen Satz Reifen, Werkzeug und dem obligatorischen Zubehör, das der Mieter vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgeben muss. Der Fahrer und alle dazu befugten Fahrer verpflichten sich das Fahrzeug gemäß dem spanischen Straßenverkehrsgesetz zu führen.
Folgendes ist ausdrücklich verboten und wird von der Versicherung nicht übernommen:
2.- Fahrerlaubnis und Dokumente:
Die Person, die das Fahrzeug mietet, muss im Besitz eines gültigen Dokuments mit EU-ID und einer gültigen Fahrerlaubnis für das Fahren in Spanien sein, die mindestens zwei Jahre vor dem Mietdatum ausgestellt wurde, und er muss mindestens 28 Jahre alt sein. Andernfalls würden die Bedingungen des Mietvertrags geändert entsprechend.
3.- Lieferungen und Abholdienstleistungen:
Diese sind innerhalb Jáveas kostenlos; außerhalb dieses Gebiets beträgt die Gebühr -,50 € pro km und Strecke. Außerhalb der Bürozeiten und an Sonn- und Feiertagen wird ein Aufpreis von 10,- € pro Service berechnet.
Für Abhol- und Lieferservices von und zu den Flughäfen von Alicante und Valencia gelten besondere Bedingungen.
4.- Rückgabe des Fahrzeugs:
Die Person, die das Fahrzeug mietet, muss es an dem im Vertrag angegebenen Datum und zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt, einschließlich Reifen, Werkzeug und Zubehör sowie der Fahrzeugpapiere, zurückgeben. Änderungen sollten vom Autovermieter genehmigt werden, da sonst die Person, die das Fahrzeug mietet, strafbar ist und nicht von der Versicherung gedeckt wird.
5.- Mietwagengebühren:
Die Person, die das Fahrzeug mietet, verpflichtet sich dem Vermieter folgendes zu zahlen:
Die Person, die das Fahrzeug mietet, haftet in folgenden Fällen für alle durch Unfallschäden verursachten Kosten:
6.- Versicherung:
Der Mieter und die berechtigten Fahrer des Mietvertrages haben in den folgenden Fällen die Vorteile einer vom Unternehmen abgeschlossenen Kfz-Versicherung für unbeschränkte Haftung:
Ausgenommen von der Versicherungsgarantie sind Verluste, Diebstahl oder Schäden an oder im Fahrzeug mitgeführten Waren.
Die von der Gesellschaft abgeschlossene Versicherung deckt den Mieter und die bevollmächtigten Fahrer für die Bereitstellung einer Kaution und Rechtsverteidigung ab, die der Fahrer in einem kriminellen Fall benötigt.
Die Verantwortung des Mieters für Schäden am gemieteten Fahrzeug, immer in Übereinstimmung mit den Bedingungen, ist gedeckt, mit Ausnahme des Betrags der festgelegten Selbsbeteiligung je nach Fahrzeugtyp oder Fahrzeuggruppe so wie in der folgenden Tabelle angegeben:
GRUPPE / ART DES FAHRZEUGS |
SELBSTBETEILIGUNG |
---|---|
A |
200 € |
B |
250 € |
C |
300 € |
D |
700 € |
E |
500 € |
AU |
500 € |
M |
500 € |
F |
800 € |
Die Selbstbeteiligung kann durch Abschluss der „persönlichen Versicherung“ auf der Grundlage der Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anfallen, und wie auf der Titelseite des Mietvertrages angegeben, auf Null gesenkt werden.
Der Mieter ist jedoch stets verpflichtet, dem Vermieter den Fahrzeugbetrag während der Reparatur und den im Tarif festgelegten Preis zu zahlen.
Die Versicherung beinhaltet keine Reparatur oder den Austausch von Reifen aufgrund von Reifenpannen oder Schäden.
Das Vermietungsunternehmen ist in keiner Weise verpflichtet, ein beschädigtes Fahrzeug zu ersetzen.
7.- UNFALL:
Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich die Person, die das Fahrzeug mietet, folgendes:
8.- REPARATUREN:
Die Vermietungsfirma übernimmt die Kosten für die Mietdauer, die durch Schmiermittel, Ölwechsel oder kleinere Reparaturen außer Reifenschäden entstehen, bis zu einem Gesamtbetrag von 30,- €, sofern die entsprechenden Rechnungen vorgelegt werden.
Dies beinhaltet nicht die Abschleppkosten im Falle eines Unfalls oder einer Panne, die von der Person, die das Auto mietet, bezahlt werden. Für Reparaturen über 30,- € ist eine Genehmigung des Unternehmens erforderlich.
Die Person, die das Fahrzeug mietet, haftet für etwaige Reparaturen, die auf eine unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs zurückzuführen sind, zuzüglich der Kosten für Abschleppen, Transport und Ausfallzeiten.
10.- HAFTUNG DES UNTERNEHMENS:
Das Vermietungsunternehmen erklärt hiermit, alle notwendigen Vorkehrungen getroffen zu haben, um mechanische Ausfälle am Fahrzeug zu verhindern. Im Falle ihres Entstehens haftet der Vermieter nicht für Unfälle oder Schäden.
11.- ZIVILKLAGEN:
Die Person, die das Fahrzeug mietet, erklärt sich damit einverstanden, alle vom Gericht verlangten Unterlagen oder Informationen vorzulegen und bei der Aufforderung zu erscheinen.
Dieses Siegel garantiert die Beachtung des Protokolles, veröffentlicht durch das Turismusministerium, und welches vom TÜV – Süd geprüft und zertifiziert wurde.
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Schnäppchen oder nur Lockvogelangebote? Im Internet findet man Mietwagen für beliebte Urlaubsregionen zu Preisen, mit denen man kaum Gewinne machen kann. Die Verleiher vor Ort setzen deshalb auf lukrative Nebengeschäfte. Mit teuren Extras, unfairen Tankregeln und Zusatzversicherungen werden die Kunden zur Kasse gebeten. Nicht selten doppelt. Doch man kann sich davor schützen. WISO macht den Test.